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Einhaus aus dem späten 18. Jahrhundert. Über dem ehemaligen Stall geht ein zweigeschossiger Rähmbau mit traufseitigem Geschossversprung auf. Der Fachwerkverband besteht aus gebogenen Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern und profiliertem Quergebälk. Der Eingang wurde im 20. Jahrhundert von der Giebelseite an die nordwestliche Traufseite verlegt, die sich des weiteren durch einen massiven Anbau verändert zeigt.
Als Einhaus innerhalb des historischen Dorfkerns ist das Gebäude von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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