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Das zweigeschossige Ernhaus wurde im frühen 19. Jahrhundert errichtet und in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert durch einen drei Gefache breiten Anbau nach Nordosten zum Streckhof erweitert. Das über dem Sandsteinsockel aufgehende Fachwerk ist an den Eckständern des älteren Bauteils mit geschosshohen, leicht gebogenen Streben verriegelt. Die wirtschaftliche Nutzung des später angebauten Traktes mit Tenne und Ladeluke ist noch erkennbar.
Als Teil der historischen Bebauung im Ortskern ist die ehemalige Hofanlage von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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