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Im Kreuzungsbereich zur Königsfahrt steht ein zweigeschossiger Streckhof aus dem späten 18. Jahrhundert. Wohn- und Wirtschaftstrakt zeigen einen symmetrischen Fassadenaufbau: traufseitiger Geschossversprung und einfach verriegelte geschosshohe Diagonalstreben. Erschließung über einen Ern im westlichen Wohnbereich mit einläufiger Treppe.
Als Teil der historischen Bebauung in markanter Stellung im Kreuzungsbereich zur Königsfahrt ist die im Ortskern gelegene Hofanlage von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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