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"DER ZEITIGE BÜRGERMEISTER JOHANN HEINRICH BRAUNHAHN UND DESSEN EHEFRAU MARIA ELISABETH GEBR. BORLEIS UND IHR SOHN JOHANNES BRAUN-HAHN UND SEINE EHEFR. CATHARINA ELISABETH GEBR. GUTHOF HABEN GOTT VERTRAUT UND DIESE HAUS GEBAUT AM 4TEN JULIUS 1862." Der giebelständig zur Straße orientierte Baukörper geht in zwei Fachwerkgeschossen über einem Hausteinsockel auf. Das klar gegliederte Gerüst mit an Eck- und Bundständern angeordneten geschosshohen Streben wurde im ursprünglichen Wirtschaftsteil baulich stark verändert.
Das als Erntennenhaus am Rand des alten Ortskerns errichtete Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund orts- und sozialgeschichtlicher sowie städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |