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Markantes zweigeschossiges Einhaus im Kreuzungsbereich Steinweg/Ecke, 1829 errichtet. Über dem niveauausgleichenden Sandsteinsockel erheben sich zwei Fachwerkgeschosse in Rähmbauweise. Die einfache Konstruktion ist durch verriegelte Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern gestärkt. Im Schwellbalken des Obergeschosses nennt eine Inschrift die Namen der Bauherren und das Datum der Errichtung.
Das im Kreuzungsbereich gelegene Einhaus im Ensemble der historischen Bebauung des Steinwegs ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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