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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde das traufständige Gebäude als Einhaus errichtet. Ausgeprägter traufseitiger Geschossüberstand. Aussteifung der Rähmkonstruktion durch Halbstreben in den Brüstungsfeldern, an den Eckständern einfach verriegelte Dreiviertel- und Halbstreben.
Die Lage an der dorfzugewandten Seite der inselförmigen Baugruppe im Kreuzungsbereich von Konsistorium und Trift ist von städtebaulicher und ortsgeschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |