Waldhof 53, ehem. Arbeitslager
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Kassel, Landkreis
Helsa
Eschenstruth
  • Waldhof 53
Gemeinschaftshaus des ehem. Arbeitslagers
Flur: 3
Flurstück: 189

Der Gebäudekomplex gehört zum ehemaligen Arbeitslager, mit dessen Bau 1939 begonnen wurde und das deutsche Zivilarbeiter und Zwangsarbeiter der Munitionsfabrik Hirschhagen (Hessisch Lichtenau) beherbergte. Diese ausgedehnte getarnte Fabrikanlage wurde im Zuge der Kriegsvorbereitung des nationalsozialistischen deutschen Staates errichtet.

Das Gemeinschaftshaus des Arbeitslagers, eine Dreiflügelanlage über asymmetrischem Grundriss, ist in Massivbauweise errichtet und durch die bauzeitlich typische Übernahme historisierender Bauformen gekennzeichnet: Gebäudekanten mit Sandsteineckquadern, fachwerkverblendete Giebeldreiecke, Fachwerkerker. Den Kernbau bildet dabei ein langgestrecktes Hallenbauwerk. Die ehem. Halle erstreckte sich über die gesamte Länge und Breite der Kernbaus. Im Erdgeschoss war sie durch Sandsteinpfeiler gegliedert, über denen sich ein Obergeschoss in Fachwerkgestaltung mit Balkendecke anschloss. Genutzt wurde das Gemeinschaftshaus als Kantine, Versammlungsort und für Sozialräume des zunächst für deutsche arbeitsverpflichtete Frauen geplanten Lagers.

Die orts- und sozialgeschichtliche Bedeutung des Waldhofs ergibt sich aus seiner ursprünglichen Bestimmung als Arbeitslager; diese und die nachfolgenden Nutzungen als Kaserne für die amerikanischen Besatzungstruppen, als Auffanglager für jüdische Auswanderer, Flüchtlinge aus Schlesien und schließlich die Nutzung als Altenpflegeheim spiegeln die deutsche Geschichte seit dem Zweiten Weltkrieg geschlossen wider. Der Erhalt des ehemaligen Arbeitslagers ist von historischem und wissenschaftlichem Interesse.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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