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Der unterhalb der Kirche errichtete Gebäudekomplex wurde zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert errichtet. Der nördliche Teil (Einhaus) stammt aus dem späten 17. Jahrhundert, das Eckgebäude (Handwerker- oder Krämerhaus) Anfang des 19. Jahrhunderts. Über dem niveauausgleichenden Sockel erhebt sich eine zweigeschossige Rähmkonstruktion mit traufseitigem Geschossüberstand. Im Obergeschoss ist das Fachwerk durch zweifach verriegelte Streben an Bund- und Eckständern und Streben in einzelnen Brüstungsfeldern verfestigt.
Das Gebäude im Ensemble der historischen Kirchplatzbebauung ist von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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