Ringenkuhler Straße 1
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Kassel, Landkreis
Helsa
Wickenrode
  • Ringenkuhler Straße 1
Flur: 11
Flurstück: 28/1

Das im Kreuzungsbereich von Berliner Straße und Steinweg traufständig aufgestellte Gebäude setzt sich aus ursprünglich zwei Einzelbauten zusammen. Beide wurden Ende des 17. Jahrhunderts als Handwerker- oder Tagelöhnerhäuser errichtet. Über dem Sockelgeschoss ersteht eine zweigeschossige Rähmkonstruktion mit traufseitigem Geschossüberstand. Der südwestliche Gebäudeteil ist an Eck- und Bundständern mit einfach verriegelten Dreiviertelstreben verfestigt, im Obergeschoss gliedern Halbstreben in den Brüstungsfeldern die Fassade. Das Zwerchhaus mit historisierenden K-Streben ist Mitte des 19. Jahrhunderts eingestellt worden.

Das Gebäude hat eine städtebauliche und geschichtliche Bedeutung als ehemaliges Handwerker- oder Tagelöhnerhaus im Ensemble der historischen Bebauung der Ringenkuhler Straße. Mit Haus Nr. 2 bildet es eine Torsituation am Eingang der Straße zur Kirche hin.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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