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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Der leicht zurückversetzt liegende ehemalige Streckhof wurde nach der Gebäudeinschrift am "21TEN JUNIJ ANNO 1788" fertiggestellt. Er steht traufständig im Kreuzungsbereich von Berliner und Friedrichbrücker Straße. Die Fachwerkkonstruktion ist mit Diagonalstreben in den Brüstungsfeldern ausgesteift, doppelte Stellung der Bundständer (thüringischer Einfluss), traufseitig profilierter Geschossversprung. Der Mittelern ist durch massive Türpfosten betont, zweiflügelige Rokoko-Eingangstür mit Oberlicht, bemerkenswerter Treppenlauf im Inneren.
Die leicht zurückgesetzte Position des ehemaligen Streckhofs betont die platzartige Erweiterung vor der Kirche mit dem freistehenden Turm. Die Streckhofanlage ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |