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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das traufständige Gebäude aus dem frühen 18. Jahrhundert steht mit zwei Geschossen auf einem Sandsteinquadersockel unter einem Satteldach. Das Fachwerkgefüge ist durch einfach verriegelte Dreiviertel- bzw. Diagonalstreben an Eck- und Bundständern verfestigt. Der traufseitige Geschossübergang ist durch ein geschnitztes Zopfmotiv und profilierte Füllhölzer markiert.
Als Bestandteil der historischen Ortsbebauung ist das Gebäude von städtebaulicher und ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |