Berliner Straße 11, „Merten Jäger“
Berliner Straße 11, Merten-Jäger-Haus
Merten-Jäger-Haus 2018 (Foto: T. M. Wolf, LfDH)
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Kassel, Landkreis
Helsa
  • Berliner Straße 11
Merten Jäger Haus
Flur: 8
Flurstück: 197/1

Das sog. Merten-Jäger-Haus hat seinen Namen von der geschnitzten Figur am westlichen Eckständer im ersten Obergeschoss. Sie soll den Helsaer Oberförster Merten Jäger mit seinem Hund zeigen, der sich 1641 um den Ersatz für die im Dreißigjährigen Krieg geplünderte Kirchenglocke verdient gemacht hatte. Die von ihm gestiftete Glocke hängt bis heute im Wehrkirchturm. Das Gebäude gehört zu den prominentesten Bauten in Helsa. Es wurde 1669 im Auftrag des Försters Johann Conrad Wachs über dem Tonnengewölbe und Bruchsteinunterbau eines Vorgängerbaus errichtet und steht in städtebaulich prägnanter Position gegenüber der Einmündung der Friedrichsbrücker Straße in mittelbarer Nähe des Kirchturms. Als Zimmermann des zweigeschossigen Gebäudes ist George Möller aus Allendorf in einer Inschrift im Giebel des Zwerchhauses genannt. Zwölf Jahre zuvor hatte er den Fachwerkaufsatz des gegenüberliegenden Kirchturms gezimmert, davor das Rathaus in Hessisch Lichtenau. Das in seiner Konstruktion schlichte Rähm zeichnet sich durch eine Vielzahl barocker Schmuckformen aus. Der umlaufende Geschossüberstand ist reich profiliert ausgebildet, die Eckständer profiliert, in die hängenden Zapfen in den Gefachen des Zwerchhausgiebels sind Herzmotive geschnitzt. Die rote Fassadenfassung wurde nach Befund wiederhergestellt. Die Dachkonstruktion wurde nach Brandschaden 2012 erneuert. Die einflügelige Eingangstür mit den Initialen des damaligen Besitzers Wilhelm Claus wurde 1847 eingebaut. Im Oberlicht haben sich die rote Glasscheibe hinter der Jahreszahl und die blaue hinter den Initialen im Original erhalten. In dem westlich anschließenden eingeschossigen Nebengebäude befand sich ursprünglich eine Schmiede.

Mit Rücksicht auf die ortsgeschichtliche Bedeutung und die städtebaulich nachhaltige Lage sowie seine künstlerische Überformung ist das Merten-Jäger-Haus von hohem Denkmalwert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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