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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das zweigeschossige Fachwerkgebäude stammt aus dem späten 17. Jahrhundert. Im frühen 19. Jahrhundert wurde die rückwärtige Scheune angebaut. Den wohl ältesten Teil des Wohnhauses stellt die östliche Giebelfassade dar. Sie ist mit einfach verriegelten Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift. Der straßenseitige Erdgeschossbereich ist massiv umgebaut.
Die ehemalige Hofanlage ist von geschichtlicher Bedeutung. Sie ist in städtebaulich prägnanter Lage gegenüber der Einmündung der Friedrichsbrücker Straße und der ehemaligen Wehrkirche positioniert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |