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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das schmale Fachwerkgebäude an der Wehrkirchenmauer stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sandsteinsockel, darüber zweigeschossiger Rähmbau mit mittig eingestelltem Zwerchhaus und Satteldachabschluss. Durch Teilung zu einem Doppelhaus umgebaut, dabei ursprüngliche Fassadengliederung verändert, heute symmetrische Fensteranordnung in vier Achsen. Unter der Verkleidung lässt sich ein größtenteils intaktes Fachwerkgefüge vermuten. Das ehemalige Einhaus im Ensemble ehemaliger Tagelöhner- und Handwerkerhäuser an der Wehrkirchenmauer ist von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |