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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Zweigeschossiger Fachwerkbau auf fast quadratischem Grundriss, der auf das frühe 18. Jahrhundert zu datieren ist. Gemeinsam mit dem Wohnhaus Alte Berliner Straße 32 bildet das Gebäude den südöstlichen Abschluss des spitzwinklig zulaufenden Klingenplatzes. Die Rähmkonstruktion steht auf einem Sandsteinsockelgeschoss, dem ehemaligen Stall, und ist an den Bund- und Eckständern mit zweifach verriegelten Mannfiguren versteift. Traufseitiger Geschossversprung mit profilierten Balkenköpfen und Füllhölzern. Erschließung über eine einläufige Außentreppe.
Das ehemalige Einhaus im historischen Ortskern ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Seine Position am winklig zulaufenden Klingenplatz macht es in städtebaulicher Hinsicht wirksam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |