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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das traufständig zum Klingenplatz orientierte Wohnhaus ist als Einhaus aus dem frühen 18. Jahrhundert anzusprechen. Es steht mit zwei Fachwerkgeschossen und einem Zwerchhaus im Satteldach auf einem Sandsteinsockelgeschoss. Im Obergeschoss ist das Fachwerk mit zweifach verriegelten Mannfiguren an Bund- und Eckständern verstärkt, traufseitiger Geschossüberstand. Erschließung des Gebäudes über eine einläufige Außentreppe.
Das Gebäude im historischen Kern der Bebauung ist Teil der städtebaulich wirksamen Randbebauung des Klingenplatzes und von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |