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Freistehendes villenartiges Wohnhaus von 1896. Die symmetrische, durch gleichmäßige Bänderung in der Horizontalen gehaltene Neurenaissancefassade und die flache Dachneigung erwecken den Eindruck der ruhigen Lagerung. Einfriedung, Balkon- und Fenstergitter stilverwandt dekorativ gestaltet. Im Sichtbezug zum Alicenplatz liegt die städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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