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Baugleiche neubarocke Hausgruppe des Darmstädter Baumeisters Christoph Simon aus dem Jahr 1902. Aufwendige, vorwiegend in Sandstein gehaltene Fassade mit plastischem und bewegtem barockisierenden Dekor. Repräsentativer gebänderter, die aufstrebende Mitte betonender Risalitvorbau mit flach vorgelegtem Zierbalkon in der Beletage und abschließendem Balusterbalkon im dritten Obergeschoß. Darüber plastisch belebter Zwerchhausgiebel in üppigem Formenaufwand. Aus der Entstehungszeit erhalten die barokken Eingangstüren mit vergitterter Glasfüllung und die dekorativ geschwungene Einfriedung. Hohe handwerkliche Qualität der in Werkstein ausgeführten neubarocken Stilelemente und der daraus resultierenden überragenden Wirkung im Stadtbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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