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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das zweigeschossige Fachwerkgebäude liegt in der Blickachse der Söhrestraße. Inschriftliche Datierung über dem ehemaligen Eingang: "GOTT HER BE
WAHRE DIS HAUS UND ALLE DI DA GEHEN EIN UND AUS IN DISEM JAHR 1715." Rähmkonstruktion mit einverriegelten Dreiviertelstreben im Erd-geschoss und zweifach verriegelten Mannfiguren und Brüstungsstreben
im Obergeschoss. Umlaufender profilierter Geschossüberstand. Auf der nördlichen Giebelseite 1827 Ergänzung eines Wirtschaftsteils. Das Gebäude ist als
eines der ältesten im historischen Ortskern anzusprechen. Es ist von städteund geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |