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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Am Rand des historischen Ortskerns gelegene Scheune einer Hofanlage. Die Erbauungszeit ist inschriftlich auf 1854 datiert. Rückseitig verkleideter Rähmbau mit vereinzelten Dreiviertelstreben. Das breit gelagerte Zwerchhaus mit Dreiviertelstreben und Zwerchhaus stammt aus der Erbauungszeit. Über dem zweiflügeligen Tor befindet sich ein Inschriftenbalken mit Namen der Erbauer und der Angabe der Jahreszahl.
Das Scheunengebäude ist Kulturdenkmal mit geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |