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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das zweigeschossige Einhaus stammt aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Gebäuderückseite ist vollständig massiv erneuert. Das Fachwerkgefüge zeigt an der freien Giebelseite und an der zur Straße gewandten Traufseite einen Geschossüberstand. Zu dem zentral gelegenen Eingangsbereich mit klassizistischer Eingangstür führt eine einläufige Sandsteintreppe. Der Eingangsbereich wurde vermutlich erst später erhöht und war ursprünglich ebenerdig.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung. Die Zeilenbebauung folgte ursprünglich einem heute eingehausten Wassergraben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |