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Unter dem Seitengebäude befindet sich ein Gewölbekeller mit leicht spitzbogiger Kappe und einem Spitzbogeneingang. Gegebenenfalls handelt es sich um den letzten Rest einer Steinkammer. Gewölbekeller stellen die ältesten baulichen Zeugnisse der Stadtgeschichte Eschweges dar und haben sich vielfach unter den zumeist nach Zerstörungen durch Kriege oder Brand neuaufgebauten Häusern erhalten. Als stadtgeschichtliches Denkmal erfüllt der wohl mittelalterliche Gewölbekeller auf dem Grundstück Herrengasse 10 die Kriterien eines Kulturdenkmals nach § 2 Abs. 1 HDSchG, an dessen Erhalt ein öffentliches Interesse besteht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |