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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Wohnhaus und die Scheune eines Parallelhofs stehen am westlichen Rand des historischen Dorfkerns. Das Wohnhaus wird durch eine Inschrift im Türsturz datiert auf 1808. Das Fachwerkgefüge ist einfach, an den Eckständern zweifach verriegelt; Mannfiguren an den Eckständern, umlaufender Geschossüberstand. Gegenüber dem Wohnhaus befindet sich eine Scheune, die im Kern wohl aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert stammt. Traufseitiger Geschossüberstand
Die ehemalige Parallelhofanlage an der Durchfahrtsstraße in Richtung Guxhagen ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |