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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Gebäude ist als Wohnhaus einer zweigeschossigen Streckhofanlage aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts anzusprechen. Der älteste Teil, ein ehemaliges Einhaus, wurde in Rähmbauweise mit traufseitigem Geschossüberstand und einfach verriegelten Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern errichtet.
Städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung als Teil der Zeilenbebauung des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |