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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das zweigeschossige Nebengebäude der ehemaligen Grundschule wurde 1842 errichtet und diente als Stallgebäude zum Unterhalt der Lehrerfamilie. Das Sockelgeschoss ist in Sandsteinquadern ausgeführt, darüber steht eine Fachwerkkonstruktion mit geschosshohen Streben. Hangwärts an der Traufseite sind vier Stalleingänge erhalten.
Als ehemaliges Wirtschaftsgebäude der Lehrerfamilie ist das Gebäude aus geschichtlichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |