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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das schmale Wohnhaus ist auf das frühe 18. Jahrhundert zu datieren. Zweigeschossiger giebelständiger Rähmbau auf niedrigem Sandsteinsockel, traufseitig profilierter Geschossüberstand. Im Erdgeschoss Langstreben und zweifach verriegelte Mannfiguren, im Obergeschoss Dreiviertelstreben an den Eckständern. Zwerchhaus aus dem 19. Jahrhundert.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |