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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Streckhofanlage aus der Mitte des 18. Jahrhunderts (nordwestlicher Gebäudeteil), Erweiterung nach Südosten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zweigeschossiger Rähmbau auf einem hohen Sandsteinsockel mit profiliertem umlaufendem Geschossüberstand. An Bund- und Eckständern ein- und zweifach verriegelte Dreiviertelstreben, dazwischen einzelne Brüstungsstreben. Zwei Zwerchhäuser aus dem 19. Jahrhundert. Im rückwärtigen Bereich die Sandsteinmauer der ehemaligen Hofanlage.
Streckhof und Sandsteinmauer sind von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Der großvolumige Baukörper begrenzt den historischen Straßenraum und ist städtebaulich relevant.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |