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Stattlicher symmetrischer Klinkerbau mit dem aufwendigen Werksteindekor der Neurenaissance. Giebelbekrönte Mittelachse mit dekorativ bereichertem Vorbau; unter der Traufe breites Konsolgesims mit farbigem Schmuckfries. Pilastergerahmtes Zwerchhaus mit gesprengtem Dreieckgiebel und Obelisk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |