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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Traufständiges Fachwerkgebäude, das Ende des 17. Jahrhunderts als Einhaus errichtet und im frühen 19. Jahrhundert nach Norden mit einem vier Gefache breiten Anbau zum Streckhof erweitert wurde. Das ehemalige Einhaus präsentiert sich als zweigeschossiger Rähmbau mit Halb- und Dreiviertelstreben an den Eckständern. Traufseitig profilierter Geschossüberstand. Der jüngere Anbau ist zweigeschossig, teilweise doppelte Ständerstellung, Dreiviertelstreben am Eckständer. Das Gebäude zerfällt heute in zwei Wohnbereiche.
Der Streckhof ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen als den Mühlgraben begleitende historische Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |