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Die spätklassizistische Hausgruppe von 1872 zählt zu den ersten gründerzeitlichen Neubauten im Johannesviertel. Die Fassaden mit dem unaufdringlichen frühhistoristischen Fensterdekor und der zurückhaltenden Werksteingliederung verraten ihre Verwandtschaft zur Architektur der Mollerstadt. Hervorzuheben ist bei beiden Häusern die Überbauung der Tordurchfahrt mit einer niedrigen Kammer. Haus Nr. 32 im Hof mit zweigeschossigem Werkstatt- und Wohngebäude von 1886.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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