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Das Straßenbild dominierende baugleiche Hausgruppe von 1891/92 mit aufwendiger, zahlreiche Stilelemente vereinender Fassade. Beletage besonders hervorgehoben durch wuchtigen Balusterbalkon und üppiges, mit dem zweiten Obergeschoß verzahntes barockisierendes Fensterdekor. Über dem kräftig vorkragenden Konsolgesims abgetreppter, voluminöser Neurenaissancegiebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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