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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts befindet sich am Rand der Freiheiter Gemeinde und war ursprünglich das Wohnhaus des Stiftsschäfers. Der Rähmbau steht auf einem Hausteinsockel und zeigt einen traufseitigen Geschossüberstand. Die regelmäßig angeordneten Fenster lassen ein weitgehend intaktes Fachwerkgefüge unter dem Putz vermuten. Eingangstür von Nr. 15 ca. 1840.
Das ehemalige Stiftsschäferwohnhaus markiert die südliche Begrenzung der Freiheiter Stiftsgemeinde. Es ist von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |