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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkgebäude, das in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts als Einhaus errichtet wurde. Auf dem Sockelgeschoss steht ein zweigeschossiger Rähmbau mit umlaufendem Geschossüberstand. Im Satteldach ist ein Zwerchhaus eingelassen.
Das Wohnhaus markiert die Bauflucht entlang der Tränkegasse. Es bildet mit Haus Nr. 9 eine Torsituation zum dazwischen liegenden Hofraum. Es ist städtebaulich und ortsgeschichtlich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |