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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Zweigeschossiges Fachwerkgebäude am Kirchhof, das im Kern aus der Mitte des 18. Jahrhunderts stammt. Das Erdgeschoss ist massiv erneuert, im Obergeschoss stärken einfach verriegelte Dreiviertel- und Brüstungsstreben die Konstruktion, die Eckständer sind mit Schnitzwerk verziert. Umlaufender Geschossüberstand, Krüppelwalmdach.
Das Wohnhaus ist aus ortsgeschichtlichen Gründen bedeutend. Aufgrund seiner Nähe zum Stiftsgelände ist das Gebäude städtebaulich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |