Dieburger Straße 234 'Heiligkreuzberg'
Dieburger Straße 234 'Heiligkreuzberg'
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Komponistenviertel
  • Dieburger Straße 234
Ehem. Restaurant 'Zum Heiligkreuzberg'
Flur: 29
Flurstück: 4/2

Historistische Villa mit Saalbau, Remise, Einfriedungsmauer und Schmuckportal.

Der Heiligkreuzberg war seit der Biedermeierzeit eines der beliebten Ausflugsziele der Darmstädter.

Seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts ist vor Ort eine Sommerrestauration nachweisbar. Das um 1898 in Form einer Villa mit Saalbau in zeittypisch historisierter Manier mit neugotischen Anklängen errichtete Ensemble, zu dem auch eine eingeschossige Remise an der Straße gehört, wurde von Leonhard Schäfer entworfen. Der seit 1891 in Darmstadt ansässige Architekt ist vor allem durch seine vorangegangene Schaffenszeit in Mannheim (zahlreiche Wohn- und Geschäftshäuser) bekannt.

Zu den markanten Elementen der Baugruppe zählen die vielgestaltige Kubatur und Dachlandschaft der Villa mit Turm- und Balkonanbauten (u.a. neugotische Ornamente an der Balkonbrüstung im Süden, hier auch überdimensionierter Rundbogenfries auf Konsolen), sowie die dekorative Verwendung von Zierfachwerk im Bereich des großzügig durchfensterten Saalbaus und der Remise.

Das schöne Zugangsportal bestehend aus zwei obeliskenartig ausgebildeten Sandsteinpfosten und schmiedeeisernem Tor (auffällige Gestaltung mit halbkreisförmigem Abschluss), die zugehörige Einfriedungsmauer aus Bruchstein.

Das Ensemble "Zum Heiligkreuzberg" ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal gem. § 2 Abs. 1 HDSchG im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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