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Im Ortszentrum auf einer Anhöhe neben dem Kirchhof gelegene Streckhofanlage aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, im 19. Jahrhundert erweitert. Auf dem Hausteinsockel steht eine zweigeschossige Fachwerkkonstruktion mit traufseitigem Geschossüberstand. Das Fachwerkgefüge ist durch zweifach verriegelte Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern verfestigt.
Ortsgeschichtliche Bedeutung des großbäuerlichen Wirtschaftshofs. Städtebauliche Bedeutung als Teil des Ensembles historischer Hofanlagen in unmittelbarer Nähe der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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