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Streckhof aus dem späten 18. Jahrhundert. Zweigeschossige Rähmkonstruktion mit traufseitigem Geschossüberstand, symmetrische Fassadengliederung mit zweifach verriegelten Eckständern, teilweise Mannfiguren. Das Gebäude vermutlich ursprünglich als Wirtschaftstrakt an ein ehem. nördlich angrenzendes Wohnhaus angebaut.
Das Gebäude ist geschichtlich wichtig. Städtebauliche Bedeutung als Teil des Ensembles historischer Hofanlagen in unmittelbarer Nähe des Kirchhofs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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