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Zurückgesetztes Fachwerkhaus, im 19. Jahrhundert als Einhaus errichtet. Geschosshoher Hausteinsockel, darüber zweigeschossige Fachwerkkonstruktion, die durch einfach verriegelte Langstreben an den Eckständern verfestigt ist, teilweise doppelte Bundständerstellung.
Geschichtliche Bedeutung des Einhauses als kleinbäuerliche Wohn- und Arbeitsstätte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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