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Baugleich mit dem Haus Heinrich-Rinck-Weg 1 entwarf Jan Hubert Pinand 1921/22 dieses Haus, das zusammen mit seinem Gegenstück das Plätzchen zwischen Heinrich-Rinck-Weg und Richard-Wagner-Weg städtebaulich strukturiert. Im Gegensatz zum Haus Heinrich-Rinck-Weg 1 ist dieses Wohnhaus nicht mit Schiefer, sondern mit Tonziegeln gedeckt, wobei der Biberschwanz wahrscheinlich früher das ganze Dach bedeckte. Der Sockel aus Bruchsteinmauerwerk setzt sich in der Einfriedung fort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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