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Traufständiger Streckhof aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert mit Erweiterungen aus dem 19. Jahrhundert. Zweigeschossige Konstruktion auf Sandsteinsockel, traufseitiger Geschossüberstand. Das Fachwerkgefüge ist an Bund- und Eckständern mittels zweifach verriegelter Dreiviertelstreben verfestigt.
Der Streckhof ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Städtebauliche Relevanz als platzbildender Baukörper im Bereich von Bachstraße und Wattenbacher Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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