(Foto: T. M. Wolf, LfDH)
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Werra-Meißner-Kreis
Witzenhausen
  • Walburger Straße 2
Saalbau des ehem. Gasthauses
Flur: 20
Flurstück: 171

In der Südfront des Marktplatzes erhebt sich der zweigeschossige Saalbau des ehem. Gasthauses Goldener Löwe. Das Gasthaus wurde nach dem Stadtbrand 1809 neu errichtet und erhielt im ausgehenden 19. Jahrhundert an der Marktseite einen Saalanbau, der im Erdgeschoss Remisen im Obergeschoss den sog. Löwensaal aufnahm. Dieser Saalbau wurde nach dem Erwerb durch den örtlichen Papierfabrikanten Louis Staffel 1921/22 in den 1920er-Jahren durchgreifend modernisiert, wobei er seine heutige Gestalt erhielt. (Erdgeschoss später verändert). Die zeitgleichen Fabrik- und Wohnbauten der Papierfabrik Staffel wurden durch den Darmstädter Architekten Georg Küchler ausgeführt. Städtebaulich markant am Marktplatz gelegen, weist er eine strenge neoklassizistische Gestaltung unter Verwendung seinerzeit moderner Materialien und in einer zeitgenössischen Farbigkeit auf.  Die Nordfassade – ursprünglich war hier ein beiger bis ockerfarbener Naturputz ausgeführt – wird gegliedert durch monochrom gefasste Pilaster und Fensterverdachungen mit Ehrenkränzen, bauzeitliche Sprossenfenster haben sich erhalten.

Dem Innenraum des Saals über rechteckigem Grundriss schließt im Süden über einen Rundbogen eine Bühne an. An der Ostwand findet sich im oberen Bereich eine Galerie, Belichtung erfährt der Saal durch die großen Sprossenfenster im Norden. Die Wandflächen werden durch Pilaster gegliedert, im Sockelbereich befindet sich eine Lambrie. Die Deckenfläche ist kassettiert, teilweise haben sich noch die alten Glaslampen erhalten. Der Saal war einst in kräftigen Farben gestaltet, wobei dem Fondston in Ockergelb an Wand und Decke gebrochen weiße, durch schwarze Begleiter abgesetzte, Gliederungselemente gegenüberstanden. Ornamentale Ausgestaltungen an Wänden und Bühne traten in orange, braun und schwarz hinzu. Lambrie, Türen und Fenster waren dunkelbraun maseriert. Die nachgewiesene Farbigkeit im Sinne der Moderne verdeutlicht neben dem geschichtlichen Zeugniswert auch die künstlerische Wertigkeit des Bauwerks.

Der Saalbau der 1920er-Jahre ist daher Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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