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Die beiden kleinformatigen Wohnhäuser stehen zwischen Fahrenbach und Fahrenbachstraße. Ursprünglich handelt es sich dabei um nur ein Gebäude (Nr. 14), das später erweitert wurde (Nr. 12). Nr. 14 aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Das zweigeschossige Fachwerkgefüge ist verfestigt durch einfach verriegelte Dreiviertelstreben an den Eckständern, traufseitiger Geschossüberstand.
Ortsgeschichtliche Bedeutung der kleinformatigen Wohnhäuser. Städtebauliche Relevanz aufgrund ihrer Position auf einer Insellage der Fahrenbachstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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