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Das traufständiges Erntennenhaus stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zweigeschossige Rähmkonstruktion mit Kniestock. Das Fachwerkgefüge ist mit zweifach verriegelten Streben an Bund- und Eckständern verfestigt. Der ebenerdige Ern ist durch massive Türpfosten betont.
Die ehemalige Hofanlage ist von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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