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Das traufständiges Erntennenhaus ist auf die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datieren. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion zeigt einen traufseitigem Geschossüberstand. Das symmetrisches Fachwerkgefüge ist verfestigt durch zweifach verriegelte Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern.
Die ehemalige Hofanlage ist von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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