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Das zweigeschossige Wohnhaus wurde im frühen 20. Jahrhundert errichtet. Die Fassade erfährt eine horizontale Gliederung durch umlaufende Gesimse, Zahnfriese aus gelben Klinkern, zusätzliche Akzente bilden die gelben Schlusssteine an den Segmentbogenfenstern, Horizontalbänder aus gelbem Klinker im Brüstungs- und Sturzbereich.
Als Zeugnis des Wandels der Sozialstruktur vom bäuerlich geprägten Dorf hin zum Wohnort für Bergarbeiter von geschichtlicher Bedeutung. Künstlerische Bedeutung durch zahlreiche Schmuckelemente in materialbetonter Ausführung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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