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Oberhalb der Fahrenbachstraße aufgestelltes kleinmaßstäbliches Fachwerkgebäude aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die zweigeschossige Fachwerkkonstruktion steht auf einem Bruchsandsteinsockel, traufseitiger Geschossüberstand. Das Fachwerkgefüge ist verfestigt durch einfach verriegelte Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern, nördlicher Anbau.
Geschichtliche Bedeutung als weitgehend unverändert erhaltenes Einhaus. Städtebauliche Relevanz als Fachwerkgebäude oberhalb der Fahrenbachstraße in herausragender Position.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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