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Der Gebäudekomplex stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Auf dem Bruchsandsteinsockel steht eine zweigeschossige Fachwerkrähmkonstruktion mit traufseitigem Geschossüberstand. Das Fachwerkgefüge ist verfestigt durch zweifach verriegelte Dreiviertelstreben an den Eckständern und Halbstreben in den Brüstungsgefachen.
Städtebauliche und geschichtliche Relevanz des ehemaligen Einhauses als Teil der historischen Bebauung im Kreuzungsbereich von Wattenbacher Straße und Fahrenbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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