Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das großvolumige Fachwerkwohnhaus ist inschriftlich auf das Jahr 1804 datiert, das rechte der beiden eng beieinander liegenden Zwerchhäuser im Satteldach wurde wohl erst später eingefügt. Der zweigeschossige Rähmbau mit dreiseitigem Geschossüberstand steht auf einem Sandsteinsockel. Die Konstruktion ist mit Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift.
Das großvolumige Gebäude steht leicht zurückversetzt an prägnanter Position im Kreuzungsbereich von Wattenbacher Straße und Bachstraße unweit der Kirche. Es ist ortsgeschichtlich und städtebaulich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |