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Der dreiteilige Gebäudekomplex ist hervorgegangen aus einem Einhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, Ausbau zum Streckhof im 19. Jahrhundert. Zweigeschossige Rähmkonstruktion mit dreiseitigem Geschossüberstand. Das Fachwerkgefüge ist verfestigt durch einfach verriegelte Mannfiguren an den Eckständern und Halbstreben im Brüstungsbereich.
Als schrittweise erweiterte Hofanlage geschichtlich bedeutungsvoll. Städtebauliche Relevanz als Teil des Ensembles historischer Hofanlagen im Kreuzungsbereich von Wattenbacher Straße, An der Kirche und Schulstraße in unmittelbarer Nachbarschaft der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |