Gesamtanlage historischer Ortskern, Hauptstraße
Gesamtanlage historischer Ortskern, Hauptstraße
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Kassel, Landkreis
Ahnatal
Heckershausen
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern Heckershausen

Am Rain 1-17a, 19 (KD), 2-8

Hauptstraße 16-24, 34 (KD), 36, 38 (KD), 40a, 19 (KD),

21a (KD), 21b-29

Kirchgasse 2, 3

Der Kern der ausgewiesenen Gesamtanlage bildet sich um den in der Dorfmitte gelegenen Kirchplatz. Sie umgrenzt die historische Bausubstanz entlang der Hauptstraße, Kirchgasse und Am Rain und gibt damit die Grenze der ursprünglichen Haufendorfstruktur wieder.

Im Verlauf der Hauptstraße bilden den östlichen Auftakt der Gesamtanlage eine giebelständige Backsteinscheune von 1834, die zur ehemaligen Hofanlage Nr.16 gehört und das als Einzelkulturdenkmal ausgewiesene Wohnhaus Nr.19. Die Gesamtfolgt entlang der Hauptstraße den Flurstücken und den Gebäudekanten. In südöstlicher Richtung wird die Gesamtanlage durch die Mittelgasse und die Straße Am Rain begrenzt. Nach dem Kreuzungsbereich zum Rainweg kreuzt die Gesamtanlage die Straße Am Rain.

Ab hier wird die westliche Grenze der Gesamtanlage durch die hinteren Gebäudekanten und Flurstücke der Bebauung Am Rain und der Hauptstraße gebildet. Der Ortskern hat sich über einem unregelmäßigen Grundriss um die Kirche entwickelt und wird von unterschiedlichen Bauformen geprägt. Es die Form der dreiseitigen Hofanlage und des Streckhofs, die auf die landwirtschaftliche Prägung hinweisen. Kleinere Einhäuser, die in die Mitte des 18. Jahrhunderts zu datieren sind, zeugen von der wachsenden Zahl der Handwerker, die sich in Heckershausen niederließen und die gesellschaftliche und bauliche Struktur des Dorfs veränderten. Ortsbildprägend in jeder Hinsicht sind die besonders entlang der Hauptstraße aufgestellten, giebelständig angeordneten, bäuerlichen Wohnhäuser sowie die 1886 umgebaute evangelische Pfarrkirche.

Der Ortskern von Heckerhausen lässt trotz der großen Subsdurch den Dorfbrand 1891 Rückschlüsse auf die Entstehung der Ortschaft und ihre Entwicklung von einer zunächst landwirtschaftlich geprägten Struktur hin zu einem Handwerker- und schließlich Pendlerwohnort zu. Der historische Ortskern ist von orts- und siedlungsgeschichtlicher Bedeutung und nach §2 Abs. 3 HDSchG als Gesamtanlage zu schützen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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